Entsorgung
Was mit dem abgepumpten Kraftstoff passiert
Nach dem Absaugen steht ein Gemisch im Behälter, das niemand mehr tanken kann. Rechtlich ist das kein Restposten, sondern Abfall, und dafür gelten eigene Regeln für das Sammeln, den Transport und die Übergabe. Auf dieser Seite steht, welche das sind und was wir damit machen.

Warum aus dem Tankinhalt Abfall wird
Sobald zwei Kraftstoffsorten im Tank zusammenkommen, entsteht eine Flüssigkeit, die sich nicht mehr bestimmungsgemäß verwenden lässt. Genau darauf stellt das Kreislaufwirtschaftsgesetz ab: Abfälle sind alle Stoffe und Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss (§ 3 Absatz 1 KrWG). Die Abfallverzeichnis-Verordnung führt Abfälle aus flüssigen Brennstoffen in der Gruppe 13 07; die Schlüsselnummer für andere Brennstoffe einschließlich Gemische trägt dort ein Sternchen und ist damit als gefährlicher Abfall eingestuft. Daraus folgt der ganze Rest: keine Restmülltonne, kein Gully, kein Kanister im Keller, sondern ein dokumentierter Weg von der Absaugstelle bis zur Anlage.
Sammeln und Befördern brauchen eine Erlaubnis
Wer gewerblich gefährliche Abfälle einsammelt und transportiert, braucht dafür eine behördliche Erlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Wie das Verfahren abläuft und was die Behörde sehen will, regelt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV): vor allem die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen und die Fach- und Sachkunde, die aus Ausbildung, Berufspraxis und Lehrgängen belegt wird (§ 54 Absatz 1 KrWG). Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) beschreibt daneben, was ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nachweisen muss und in welchem Rhythmus er überprüft wird; wer so zertifiziert ist, braucht für die zertifizierte Tätigkeit keine gesonderte Erlaubnis (§ 54 Absatz 3 Nummer 2 KrWG). Hinzu kommt eine Regel, die man von außen sieht: Sammler und Beförderer haben ihre Fahrzeuge vor Antritt der Fahrt mit zwei rückstrahlenden weißen Warntafeln zu versehen, den A-Schildern (§ 55 Absatz 1 KrWG); für Abfälle, die im Rahmen eines anderen wirtschaftlichen Unternehmens anfallen, gilt diese Pflicht nicht. Wir sind für das Sammeln und Befördern gefährlicher Abfälle zugelassen; die zuständige Behörde ist im Impressum genannt, und wer die Unterlagen sehen möchte, fragt am Telefon danach.
Der Rücktransport zählt als Gefahrgut
Kraftstoff gehört im Straßenverkehr zur Klasse 3, den entzündbaren flüssigen Stoffen des europäischen Übereinkommens ADR. In Deutschland gilt das über die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), die aus dem Abkommen verbindliches nationales Recht macht. Vorgeschrieben sind unter anderem geprüfte und gekennzeichnete Behälter, eine gesicherte Ladung, Papiere, die zur Ladung gehören, und je nach Menge eine Unterweisung oder eine Schulung der Person am Steuer. Ein beliebiger Kanister aus dem Kofferraum erfüllt das nicht, und daran ändert auch die kurze Strecke nichts.
Was bei uns mit dem Gemisch passiert
Abgesaugt wird am stehenden Fahrzeug auf einem sicheren Parkplatz. Das Gemisch läuft direkt in einen zugelassenen Behälter, der für diesen Zweck gebaut und geprüft ist, und bleibt dort verschlossen. Danach fährt es in unserem Einsatzfahrzeug mit und wird an einen Entsorgungsweg übergeben, der für solche Abfälle zugelassen ist. Was dort daraus wird, hängt von der Zusammensetzung ab, möglich sind Aufbereitung oder eine energetische Verwertung; diese Entscheidung trifft die Anlage. Für Sie endet die Sache am Stellplatz: Die Entsorgung ist Teil des Auftrags und im Preis enthalten. Der Rahmen liegt erfahrungsgemäß bei 150 bis 600 Euro einschließlich Umsatzsteuer, abhängig vom Aufwand und vom Weg; welcher Betrag es im einzelnen Fall wird, sagen wir vor der Abfahrt am Telefon.
Schlauch und Kanister: warum wir davon abraten
Über der Flüssigkeit steht ein Dampf-Luft-Gemisch, das schwerer ist als Luft, sich am Boden sammelt und sich an kleinen Zündquellen entzünden kann; eine statische Entladung genügt dafür unter Umständen. Ansaugen mit dem Mund ist zusätzlich gefährlich, weil bereits geringe Mengen in der Lunge eine schwere Entzündung auslösen können. Bei vielen neueren Einfüllstutzen sitzen ohnehin Klappen und Siebe, an denen ein Schlauch nicht vorbeikommt. Und wenn es doch gelingt, steht die Flüssigkeit anschließend in einem Gefäß, das dafür nicht zugelassen ist, während die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung beim Fahrzeughalter bleibt. Wer solches Gemisch in einen Gully oder auf ein Grundstück schüttet, riskiert ein Bußgeld nach dem Abfall- und Wasserrecht und im Ernstfall ein Strafverfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 Strafgesetzbuch) oder wegen Gewässerverunreinigung (§ 324 Strafgesetzbuch).
Rechnung und Beleg für Betriebe
Fuhrparks, Handwerksbetriebe und Autovermietungen brauchen für die Buchhaltung einen ordentlichen Beleg. Wir stellen die Rechnung auf den Firmennamen aus, mit Beschreibung der Leistung, ausgewiesener Umsatzsteuer und unserer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, damit der Vorsteuerabzug möglich ist. Wenn die Buchhaltung zusätzlich einen Vermerk über den Verbleib des Gemischs erwartet, sagen Sie das bitte schon beim Anruf, dann klären wir vorher, was dafür nötig ist. Sinnvoll ist es außerdem, wenn die Person vor Ort die Rechnungsanschrift kennt. Weil wir genau ein Einsatzfahrzeug haben, stimmen wir Termine für mehrere Standorte am Telefon ab.
Nachgefragt
Kurz beantwortet
Ist die Entsorgung im Preis enthalten?
Ja. Absaugen, Mitnahme und die spätere Übergabe stecken im Preis für den Einsatz, eine gesonderte Position dafür gibt es nicht. Üblich sind 150 bis 600 Euro mit Umsatzsteuer, abhängig davon, wie aufwendig der Fall ist und wie weit die Strecke; die genaue Zahl hören Sie vor der Abfahrt am Telefon.
Darf ich das Gemisch in den Hausmüll oder in einen Gully kippen?
Nein. In der Kanalisation können sich Dämpfe sammeln, das Klärwerk ist für solche Stoffe nicht gebaut, und im Hausmüll hat brennbare Flüssigkeit nichts zu suchen. Rechtlich kann das als Ordnungswidrigkeit nach dem Abfall- und Wasserrecht geahndet werden und bis zu einem Strafverfahren nach § 326 Strafgesetzbuch führen.
Können Sie Ihre Zulassung nachweisen?
Ja. Wir sind für das Sammeln und Befördern gefährlicher Abfälle zugelassen und legen die Unterlagen auf Nachfrage vor. Die zuständige Behörde steht im Impressum, dort ist auch nachlesbar, worauf sich die Zulassung stützt.
Bekomme ich einen Nachweis für die Buchhaltung?
Sie erhalten eine Rechnung mit Leistungsbeschreibung, ausgewiesener Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wenn Ihr Betrieb darüber hinaus etwas Bestimmtes braucht, sagen Sie es beim Anruf, damit wir es vorher klären können.
Kann ich den Kraftstoff nicht selbst zu einer Sammelstelle bringen?
Rechtlich bleiben Sie dann selbst in der Pflicht, den Abfall ordnungsgemäß abzugeben. Annahmestellen nehmen Kleinmengen aus Haushalten entgegen, ein voller Tank liegt in der Regel darüber, und der Transport im eigenen Auto ohne zugelassenen Behälter ist eine eigene Baustelle. Wenn wir ohnehin zum Abpumpen kommen, nehmen wir das Gemisch gleich mit.
Notruf Berlin
Falsch getankt?
Ein Anruf genügt. Wir klären am Telefon, was zu tun ist.
24 h Notruf 0174 9195555